Corona und die Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit

30.10.2020

Unter oben genanntem Titel durfte der BDK Mecklenburg-Vorpommern, stellvertretend durch den Bezirksverband Rostock, erneut einen Beitrag in der Zeitschrift "forum" des Richterbundes M-V veröffentlichen.
Offener Brief

"Veränderte und neue Kriminalitätsphänomene

Aktuell können wir nur ein Zwischenfazit über die Auswirkungen von Corona auf die polizeiliche Arbeit ziehen und den Blick auf ausgewählte Bereiche werfen. Rückblickend bemerkenswert war die äußerst flexible Anpassung in einigen Bereichen der banden- und gewerbsmäßigen, aber auch der Organisierten Kriminalität inklusive des Aufkommens neuer bzw. Anpassungen bereits bekannter Kriminalitätsphänomene an die Einschränkungen der Pandemie.

So wurde etwa der unter dem geläufigen Namen des „Enkeltricks“ bekannte Betrug den neuen Bedingungen angepasst. Die Geldforderungen der angeblichen Verwandten wurden vermehrt mit einer Corona bedingten Notlage oder Quarantäne oder einer dringend erforderlichen medizinischen Behandlung begründet. Nicht unbedingt überraschend sind für uns die zunehmenden Fallzahlen im Bereich der Betrugshandlungen bei der Gewährung der Corona-Soforthilfen. Anfang Juli 2020 wurden hier bereits 240 registrierte Fälle für ganz Mecklenburg-Vorpommern gezählt, die Tendenz ist steigend. Aufgrund weiterer Maßnahmen durch Bund und Länder bezüglich finanzieller Hilfen für betroffene Unternehmen kann eine abschließende Beurteilung frühestens am Jahresende, wenn nicht gar erst im nächsten Jahr vorgenommen werden. Durch das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht bis zum Ende des Jahres 2020 nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie warnen Insolvenz- und Wirtschaftsfachleute vor einer Pleitewelle ab dem IV. Quartal 2020, durch die auch unbetroffene, wirtschaftlich stabile Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Neben der Beantragung von unberechtigten Corona-Subventionen durch solche Unternehmen, wird auch hier ein Schwerpunkt zukünftiger kriminalpolizeilicher Belastung liegen.

Auswirkungen auf die Organisation

Die Corona-Pandemie und die darauf begründeten Maßnahmen hatten durchaus weiteren Einfluss auf den täglichen Arbeitsalltag. Zunächst wurde zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Zwei-Teilungsdienst in vielen Bereichen der Polizei angeordnet. Zur Senkung des Infektionsrisikos wurden Laufwege in Dienststellen eingerichtet, um eine Vermischung von Mitarbeitern unterschiedlicher Dienststellen oder Bereiche zu vermeiden. Durch ein striktes Arbeitszeitmodell - in der Kriminalpolizei in der Frühschicht von 6:00 bis 14:00 Uhr sowie in der Spätschicht von 14:30 bis 22:30 Uhr - sollten vermeidbare Begegnungen der Kolleg*innen ausgeschlossen werden. Beratungen wurden vorrangig in Form von Telefonkonferenzen abgehalten. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wurden ausgesetzt bzw. abgesagt; ebenso das „Einsatzbezogene Training“. Der Zwei-Teilungsdienst führte zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Beteiligten, da hier teilweise entgegengesetzte Arbeitszeiten zu überwinden waren."

Der gesamte Beitrag ist in der Zeitschrift "forum" in der Ausgabe 2/2020 nachzulesen. Neben diesem sind weitere Themen beleuchtet worden, zB. erste Erfahrungen mit der eAkte, Justiz in Zeiten von Corona, etc. Ein Blick lohnt sich also.

BDK-Bezirksverband Rostock