Vorsorgevollmacht für das LBV
20.12.2015
Keiner will es und doch kann der Fall leider schnell eintreten: Man kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst umfassend handeln.
Um seine Interessen gegenüber dem LBV zu wahren und notwendige Anträge in Besoldungs- und Versorgungs- bzw. Entgeltangelegenheiten, in Kindergeldangelegenheiten oder in Beihilfe- bzw. Heilfürsorgeangelegenheiten stellen zu können, bietet das LBV auf seinen Seiten im Internet und Polizei-Online eine Vorsorgevollmacht (LBV 319a/2046 – 11/14) an.
Der BDK empfiehlt seinen Mitgliedern unabhängig vom Lebensalter sich auch auf solche Konstellationen vorzubereiten, damit dann nicht auch noch formale Hürden alles zusätzlich erschweren.