Deutsch-Polnisches Polizeiabkommen im Bundestag gebilligt

29.01.2015

BDK begrüßt beabsichtigte Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden
Deutsch-Polnisches Polizeiabkommen im Bundestag gebilligt
Bildquelle: Wikipedia

Am 29.01.2015 billigte der Bundestag das neue Polizeiabkommen mit Polen, das neben den polizeilichen Belangen auch die Zusammenarbeit der Zollbehörden regeln wird. In Polen wurde das Gesetz ebenfalls bereits durch den Sejm behandelt und durch den Präsidenten unterschrieben.

Bei der ersten Lesung am 15.01.2015 trug die Opposition ihre Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung des polnischen Innengeheimdienstes ABW vor. Des Weiteren wurde die nach Ansicht der Linken und B90/Die Grünen zu große Ausdehnung der einbezogenen Grenzbehörden (im Gesetz ist auch das Land Berlin beteiligt) kritisiert sowie Bedenken hinsichtlich der einbezogenen Bekämpfung der illegalen Migration vorgetragen. Die Einbeziehung Berlins trägt sowohl der Grenznähe zu Polen als auch der Lage innerhalb Brandenburgs und seiner kriminalgeografischen Bedeutung Rechnung. Das Abkommen wurde am Ende der Lesung in den Ausschuss verwiesen.

Nach Ansicht des BDK ist das neue Abkommen überfällig. Als das alte Abkommen vor 12 Jahre in Kraft trat, gab es noch Grenzkontrollen. Seitdem hat sich vieles geändert, es gibt z.B. gemeinsame Fahndungseinheiten - in denen die Zusammenarbeit zwar pragmatisch gelöst ist - dennoch aber gemeinsamer Regeln und Ermächtigungen bedurfte. Für den BDK stellt sich allerdings die Frage, warum sich das jetzt zur Erörterung befindliche Gesetz überhaupt auf -streng definierte- Grenzbehörden an der gemeinsamen Grenze beschränkt. In einem europäischen Raum muss europäisch gedacht und gehandelt werden - dies gilt auch für die Polizei.

Im neuen Abkommen werden auch gemeinsame Streifen, verdeckte Ermittlungen, operative Ermittlungsgruppen und Nacheile geregelt. Schade nur, dass anzustrebende gemeinsame Dienststellen an der deutsch-polnischen Grenze nicht den Weg in den Gesetzentwurf gefunden haben, obwohl über die Notwendigkeit beiderseits der Grenze kein Zweifel besteht.