Kommentar zur Einigung Tarifabschluss 2009
17.03.2009
Mit Einführung des neuen TV-L zum 01.11.2006 waren Veränderungen verbunden, die hier noch einmal aufgezeigt werden sollen:
Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld wurden in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.
Die
Höhe richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe des Beschäftigten
und beträgt 35 % bis 95 % des durchschnittlichen Entgelts der Monate
Juli bis September.
Gleichzeitig trat § 18 "Leistungsentgelt" in Kraft.
Zum ersten Mal sollte auch im öffentlichen Dienst nach Leistung bezahlt werden.
Dazu
wurde ein Topf gebildet, der aus Geldern, die den Tarifbeschäftigten
durch die Zusammenlegung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (siehe oben)
weggenommen worden war. Dieser Topf wurde aufgestockt, so dass 1 % der
Gesamtaufwendung aller Gehälter des Landes für diese
leistungsorientierte Bezahlung zur Verfügung stand. Das war Bedingung
der Tarifverhandlung gewesen.
Leider konnte man sich nicht vor
Abschluss der Tarifverhandlungen auf ein Handling einigen, so dass
dieses auf die Zeit nach dem Tarifabschluss verschoben wurde.
Anreiz
für eine schnelle Einigung sollte sein, dass bei Nichtzustandekommen
der Modalitäten am Jahresende 12 % der Gesamtaufwendung aller Gehälter
im Gießkannenprinzip auf die Tarifbeschäftigten ausgeschüttet wird.
In
der Folgezeit haben wir als BDK uns immer wieder nach dem Stand der
Verhandlungen erkundigt. Leider waren nie konkrete Informationen zu
bekommen.
Auch von uns ausgearbeitete Lösungsvorschläge verhallten
ungehört, weil uns keine Adresse gegeben werden konnte, bei der man
diese Vorschläge hätte einreichen können.
Jetzt, mit Abschluss der neuen Tarifrunde und dem - ach so tollen Ergebnis - stellt sich heraus, dass dieser § 18 -Leistungsentgelt- ersatzlos gestrichen worden ist.
Was passiert jetzt mit dem Topf? Wahrscheinlich das Gleiche, was immer wieder mit solchen Töpfen passiert, die gebildet wurden, damit sie in irgendeiner Form den Landesbediensteten zugute kommen sollen. Sie verschwinden auf Nimmerwiedersehen irgendwo, aber nicht bei den Landesbediensteten.
In der Pressemitteilung des Innenministeriums zur Umsetzung des Tarifabschlusses auch auf die Beamten liest sich das alles so:
Die Beamten erhalten zusätzlich ab 1. März 2009 einen Sockelbetrag von 20 Euro, die Tarifbeschäftigten 40 Euro. Dafür fällt bei den Tarifbeschäftigten die 1-prozentige Leistungsvergütung, die 20 Euro ausmacht, ab 1. Januar 2009 weg.
Sie wird nur noch als Einmalzahlung für Januar und Februar mit jeweils 20 Euro vergütet."
Tja
und dann? Was bleibt von dem Topf übrig? Dann hätte man doch sicher
auch noch Geld gehabt, den Beamten auch 40 Euro zu geben! Dann wäre das
wenigstens sinnvoll angelegt gewesen.
Betrachtet man unter dem Strich
dieses, uns als - wirklich gutes Ergebnis - verkaufte, von Verdi
ausgehandelte Papier, dann beschleicht einen das ungute Gefühl schon
wieder über den Tisch gezogen worden zu sein.
Längere Arbeitszeiten und weniger Geld. Das bleibt unter dem Strich übrig.
Ich bin kein Mathematiker, verfüge aber über ein gutes logisches Denken und habe Zahlenverständnis, und dies alles zusammen sagt mir, dass wir keine Einkommensverbesserung erzielt haben mit dem neuen Tarifvertrag, sondern dass unter dem Strich sogar eine Verschlechterung zu verzeichnen sein wird.
Wenn das nicht Motivation ist?
Evelin Schluer
BDK NRW
BV Paderborn
Mail: evelin.schluer@bdk.de