Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze in NRW – BDK stellt klar Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar
01.06.2011
Düsseldorf, 01.06.2011 - "Zum Schutz unserer einschreitenden wie sachbearbeitenden Kolleginnen und Kollegen wie aus Gründen der Rechtssicherheit innerhalb der Bevölkerung muss deutlich klar gestellt werden, dass der Erwerb und Besitz illegaler Betäubungsmittel nach wie vor strafbar ist. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten "Eigenbedarfsmengen", die durch den gemeinsamen Runderlass des nordrhein-westfälischen Justiz- und Innenministeriums seit dem heutigen 01.06.2011 wieder auf die erweiterten Größenordnungen von vor August 2007 heraufgesetzt wurden", erklärte der stellvertretende BDK-Landesvorsitzende Kay Wegermann heute in Düsseldorf.
Immer wieder werden einschreitende Polizeibeamte mit der Konsumentenaussage "Wieso nehmen Sie mir das ab? Warum wird eine Strafanzeige vorgelegt? Ich darf doch zum Eigenbedarf soundso viel Gramm haben!" konfrontiert. Dem ist eindeutig nicht so. Laut Betäubungsmittelgesetz ist neben Handel und Schmuggel auch der Erwerb und Besitz von illegalen BTM auch in geringen Mengen mit Strafe bedroht. Die gültige Erlasslage eröffnet den Staatsanwaltschaften lediglich die Möglichkeit, bei insbesondere erwachsenen Erst- und Zweittätern ohne Zustimmung eines Richters eine Verfahrenseinstellung zu verfügen, wenn es sich offenkundig um reine Konsumentendelikte handelt.
Die weit verbreitete Mär der Straffreiheit und Legalität von Rauschgiftbesitz zum Eigenkonsum führt immer und immer wieder zu Problemen. Im Glauben an eine hin und wieder auch medial verkündete "Straffreiheit“ verstehen die Konsumenten "die Welt nicht mehr", wenn ihnen seitens der Polizei einige wenige Gramm Cannabis oder ein paar Konsumeinheiten anderer BTM abgenommen werden, dann eine Strafanzeige gefertigt wird, sie sich hierzu als Beschuldigte äußern sollen und zuletzt eventuell sogar ein Strafbefehl oder Ernsteres ins Haus flattert.
"Mit dieser Mär muss aufgeräumt werden. Es hat nie eine und wird auch absehbar keine Straffreiheit des Besitzes illegaler Betäubungsmittel geben. Die Polizei ist in jedem Fall verpflichtet, illegale Drogen zu beschlagnahmen sowie ein Strafverfahren einzuleiten. Nur in Ausnahmefällen des Erst- oder Zweitkonsums kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, sie muss es aber nicht. Und wer meint, sich im benachbarten Ausland legal zum Eigenbedarf mit weichen oder harten BTM eindecken zu dürfen und dann an der Grenze kontrolliert wird, hat neben einem Strafverfahren wegen illegaler Einfuhr obendrein auch noch mit steuerrechtlichen Schwierigkeiten zu rechnen", erklärte der Vorsitzende des Verbandes Bund, Thomas Mischke, ergänzend.
Dass die neuen Richtlinien unsere Kolleginnen und Kollegen dahingehend entlasten, dass sie sich vermehrt und intensiver der entsprechenden Handels- und Schmuggeldelikte widmen können, ist allenfalls dem Bereich der wünschenswerten Vision zuzuordnen. Für die Polizei ändert sich kaum etwas, zumal jeder Fall nach wie vor angezeigt und abgearbeitet werden muss, selbst wenn vielleicht einige wenige Stücke Papier weniger ausgefüllt werden müssen. "Keine Regierung der so genannten zivilisierten Welt wird ein Interesse daran haben, der Bevölkerung mitteilen zu müssen, im jeweiligen Land ein Rauschgiftproblem mit all seinen negativen Auswirkungen der Beschaffungs- und teilweise organisierten Begleitkriminalität zu haben. Insofern kann gerade dieser Bereich der so genannten Kontrollkriminalität sehr leicht durch entsprechenden Personalansatz im politisch erklärbaren Rahmen gehalten werden", erklärte Wegermann weiter.
Im Übrigen setzt der neue Erlass ein extrem falsches Signal. Circa 6.000 – 8.000 zumeist jugendliche Konsumenten aus NRW machen sich täglich auf den Weg nach Holland, um im vermeintlichen Drogenparadies zu kaufen und natürlich zu konsumieren. Viele davon sind im Pkw unterwegs und haben wenig Hemmungen, sich nach dem Konsum ans Steuer zu setzen und nach Deutschland zurückzukehren. Bei den heutigen enormen THC-Wirkungstoffkonzentrationen des "Nederwiet" genannten niederländischen Cannabis ist damit eine weitere Gefahrenquelle im Straßenverkehr eröffnet, die den Konsumenten oft nicht bewusst ist oder ausgeblendet wird.
"Das Signal ist auch deshalb so verheerend, weil es zu einer Unzeit kommt. Die Niederlande ist gerade dabei, ihre seit vielen Jahren von Polizeipraktikern gegeisselte liberale Drogenpolitik zu verschärfen, da kommt das Nachbarland und Hauptabnehmer niederländischer weicher Drogen NRW und konterkariert die niederländischen Bemühungen, um seine völlig überlastete Staatsanwaltschaft zu entlasten", so Mischke heute abschließend.
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