Deutliche Einkommenssteigerungen sind das bessere Konjunkturprogramm
15.01.2009
Düsseldorf, 13.01.2009 - "Der Öffentliche Dienst hat einen Anspruch auf deutliche Nachbesserungen bei den Tarifbeschäftigten, den Beamtinnen und Beamten, den Anwärtern sowie den Versorgungsempfängern, die seit langem nicht nur Nullrunden, sondern auch Kürzungen in der Besoldung und Versorgung hinnehmen mussten. Die Forderungen der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes nach 8% mehr Gehalt sind dabei die untere Grenze einer spürbaren Einkommensverbesserung, bei der die stufenweise Erhöhung des in den letzten Jahren erheblich gekürzten Weihnachtsgeldes nicht in Vergessenheit geraten darf", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.
Der BDK erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusagen von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und Finanzminister Dr. Helmut Linssen gegenüber dem BDK, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten auf die Beamten 1 zu 1 zu übertragen.
Spürbare Einkommensverbesserungen sind das bessere Konjunkturprogramm. Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages, die einmalige Zahlung von 100,-- Euro pro Kind sowie die Senkung der Krankenkassenbeiträge liegen auf "Taschengeldniveau" und werden ihre Wirkung bei der Ankurbelung der Konjunktur deutlich verfehlen.
Der Öffentliche Dienst ist leistungsstark und unverzichtbar. Schlechte Einkommensentwicklungen sind ungerecht, lähmen die Leistungsfähigkeit und verhindern, guten Nachwuchs für Schutz- und Kriminalpolizei zu bekommen.
Allein das ist Verpflichtung der Landesregierung genug, ein spürbares und seriöses Angebot vorzulegen.
Der BDK unterstützt die vorliegende Forderung des Deutschen Beamtenbundes ausdrücklich.