Deckelungsbeschluss und Funktionszuordnung zeigen die volle Ungerechtigkeit bei A12/A13
07.01.2008
Massenhafte Beförderungen nach A10 und A11 - aber: Deckelungsbeschluss und Funktionszuordnung zeigen die volle Ungerechtigkeit bei A12/A13
Düsseldorf, 05.01.2008 - "Der Zuweisungserlass der Beförderungsstellen für den gehobenen Dienst zeigt das ganze Ausmaß der Funktionszuordnung für A12 und A13. 1270 Beförderungen nach A11 und 1.088 Beförderungen nach A10 sind für unsere Kolleginnen und Kollegen sehr erfreulich, für Kriminalhauptkommissarinnen und Kriminalhauptkommissare zeigen 38 Beförderungsmöglichkeiten nach A12 und 16 nach A13 für das ganze Land NRW was uns Innenminister Dr. Ingo Wolf mit der Vollstreckung seines Funktionszuordnungserlasses aus Januar 2007 angetan hat", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.
Die
zahlreichen Beförderungen zum Kriminalhauptkommissar haben einen faden
Beigeschmack, da 90% unserer Kolleginnen und Kollegen in dieser
Besoldungsgruppe das Ende der Karriere erreicht haben. Mit der
Stellenplanobergrenzenverordnung, nach der nur noch 10% der Planstellen
des gehobenen Dienstes A12 und A13 zugeordnet wurden, wischt
Innenminister Wolf auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
"Personalentwicklung" vom Tisch, die sich ausdrücklich für Fachkarrieren
bis A 13 ausgesprochen hatte.
Und nicht zuletzt deshalb wird der BDK nicht ruhen, bis wieder ein ausgewogener Stellenplan für die Polizei NRW vorliegt.
Daher treffen wir uns zu einer Demonstration der Kriminalpolizei am 20. Januar 2008 beim Neujahrsempfang der FDP in Düsseldorf. Wir werden dort und anschließend vor dem Innenministerium die Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen und ihre Motivation zu Grabe tragen. Mediale Unterstützung und die Solidarität befreundeter Verbände und des gesamten Bundesvorstandes des BDK werden uns gewiss sein.