„Istanbul Konvention“ zum 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten

05.02.2018

Die „Istanbul Konvention“ aus dem Jahre 2011 wurde von der Regierung in Deutschland 2017 ratifiziert und ist zum 01. Februar 2018 nun endlich in Kraft getreten.
„Istanbul Konvention“ zum 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten
Bild: worldfuturecouncil.org

Es handelt sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Viele Frauen müssen aber auch im Jahr 2018 immer noch andere Erfahrungen machen.

Petra Wiesel, seit dem Bundesdelegiertentag im November 2017 neue Frauen- und Familienpolitische Sprecherin des BDK, hatte bereits letztes Jahr in der gleichen Funktion für den BDK Baden-Württemberg dazu Position bezogen. 

„Durch die „Istanbul Konvention“ werden viele Bereiche der Prävention und des Opferschutzes neu überdacht werden müssen, aber auch die Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen wird neue Standards erfahren.“ so Petra Wiesel heute.

Gemäß der Vereinbarung soll unter anderem auch die Forschung gefördert werden, vor allem zu Ursachen und Auswirkungen, dem Vorkommen und der Aburteilungsquote in Zusammenhang mit der Gewalt im Sinne der Konvention, sowie die Forschung zur Wirksamkeit der Maßnahmen die aus der „Istanbul Konvention“ abgeleitet werden. Die Themenfelder sind weit vielfältiger und gehen tiefer.

Petra Wiesel führt dazu aus, dass „durch das Inkrafttreten endlich weitere Maßnahmen und Forderungen aus der „Istanbul Konvention“ umgesetzt werden können. Das 122 Seiten umfassende Papier fordert die Politik zum Handeln in vielen Bereichen auf. Wichtig ist, sich jetzt nicht zurückzulehnen und auszuruhen, sondern im Gegenteil, die Ärmel hoch zu krempeln und die selbstauferlegten Verpflichtungen in der Praxis mit Leben zu erfüllen.“

(Anmerkung LV BW: Beitrag wurde von der Bundesseite gespiegelt.)