Cannabis-Legalisierung - es gibt noch viele offene Fragen
27.10.2022
Der Erwerb und Besitz von 20–30g Cannabis zum Eigenkonsum soll straffrei sein und auch der private Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf begrenzt auf drei Pflanzen pro volljähriger Person in einem Haushalt erlaubt werden. Ein Verkauf von Cannabis soll in sogenannten „lizenzierten Fachgeschäften“ oder auch in Apotheken gestattet werden, wobei keine Werbung für Cannabisprodukte und auch kein Onlinehandel gestattet sein sollen. Wer ohne eine offizielle Lizenz Cannabis verkauft, macht sich weiterhin strafbar.
Das Eckpunktepapier geht auch auf den Bereich der Aufklärung und Prävention ein. Es wird festgestellt, dass es hier niedrigschwelliger und flächendeckender Frühinterventionsprogramme für Jugendliche bedarf.
Dass wir als Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aller Betäubungsmittel befürworten, haben wir nicht erst mit unserem Positionspapier zu dieser Thematik klar kommuniziert.
Das heute vorgelegte Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers lässt aber noch viele Fragen offen, zu denen der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow der Funke-Mediengruppe heute ein Interview gegeben hat.
Er führte aus:
„Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel bei einer Kontrolle Cannabis finden, woher wissen sie, ob das legal gekauft wurde? Was ist, wenn Eltern Cannabis-Pflanzen im Haus haben – wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche dazu keinen Zugang haben? Wie wird generell Jugendschutz garantiert? Illegale Händler werden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen können. Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird. Wichtig bleibt außerdem die Prävention. Mögliche Steuereinnahmen aus dem Verkauf sollten in bundesweite, unbefristete Aufklärungs- und Präventionskampagnen fließen. Lehrerinnen und Lehrer müssen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Prävention in den Schulen durchzuführen.
Die Ressourcen in der Polizeiarbeit, die durch eine Legalisierung frei würden, müssen unbedingt zur Bekämpfung organisierter Drogenkriminalität eingesetzt werden. Aktuell stellt der illegale Handel ein Geschäft von hunderten Millionen Euro im Jahr dar. Das werden diejenigen, die diese Geschäfte betreiben, nicht einfach aufgeben. Darüber hinaus wird es eine weitere sehr wichtige Frage sein, wie der zu erwartende Gesetzentwurf mit den Vorgaben des Europarechts in Einklang gebracht werden wird, nach der die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken untersagt ist.“
Das vorgelegte Eckpunktepapier ist noch kein fertiger Gesetzentwurf, aber es zeigt, dass in dieser Thematik noch eine ganze Menge Fragen zu klären sind, die unter anderem und insbesondere auch unsere zukünftige polizeiliche Arbeit betreffen.
So sieht Punkt 8 des Eckpunktepapiers zum Beispiel vor:
Eigenanbau zum Eigenkonsum wird in begrenztem Umfang gestattet und ist straffrei, d.h. drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person, und mit besonderen Kinder- und Jugendschutzregelungen flankiert, z.B. Pflanzen und Erträge aus dem Eigenanbau sind vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Der Eigenanbau ist ggf. anzeigepflichtig. Der Verkauf von Samen und Setzlingen wird reguliert.
Wie und durch wen insbesondere die besonderen Kinder- und Jugendschutzregelungen kontrolliert werden sollen, lässt das Papier leider offen. Und auch der Umstand, dass der Schwarzmarkt in diesem Bereich nicht verschwinden wird, darf nicht außer acht gelassen werden.
Presselink: https://www.morgenpost.de/politik/article236762597/cannabis-legalisierung-deutschland-lauterbach.html
Positionspapier des BDK zur kontrollierten Abgabe von Cannabis