BW schafft rechtliche Voraussetzungen zum Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern und Polizei

10.05.2020

BDK BW begrüßt schnelle Einigung zwischen Innenministerium, Sozialministerium und Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
BW schafft rechtliche Voraussetzungen zum Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern und Polizei

Mit der neuen Corona-Verordnung Datenverarbeitung wurde in kurzer Zeit die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg notwendige Daten an die Polizei übermitteln dürfen, wenn bei Personen der positive Nachweis einer Covid-19-Infektion geführt worden ist. 

„Das ist ein wichtiger Schritt, einerseits zum Eigenschutz unserer Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Personenkontrollen und andererseits auch bei der Planung und Durchführung von polizeilichen Maßnahmen, wie der Vollstreckung eines Haftbefehls oder einer Wohnungsdurchsuchung. Die konsequente Einbindung des LfDI war dabei richtig. Wir danken dem Innenminister und den beteiligten Stellen für die schnelle Umsetzung.“, kommentiert BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer. 

Die vorgesehenen Aktualisierungsintervalle führen dazu, dass die Polizei nur so lange über die Daten verfügt, so lange sie für die tägliche Arbeit benötigt werden. Es muss also keiner fürchten bei der Polizei gespeichert zu bleiben. 

Der BDK BW wurde unmittelbar durch das Büro des Innenministers informiert. Wir haben bei unserer Antwort angeregt, dass sich BW bundesweit für ähnliche Regelungen stark machen soll und dass eine temporäre Einspeisung der Daten in die zentrale INPOL-Datenbank aus unserer Sicht ein sinnvoller Weg ist, der noch beschritten werden sollte. 

 

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