BVerwG zur Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
04.07.2022
BVerwG, Beschluss vom 04.07.2022, Az. 2 B 5.22. Schlagworte: Rückzahlung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Leitsätze:
- Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst ist dann von dem Beamten auf Widerruf mit der Folge einer möglichen Rückforderung von Anwärterbezügen zu vertreten, wenn es auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Dies ist bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung nicht per se ausgeschlossen, sondern nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu prüfen.
- Erfolglose Beschwerde einer Beamtin auf Widerruf gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen, nachdem sie wegen mehrmaligen Konsums von Cannabis und ihres dienstlichen Verhaltens nach der festgestellten Verfehlung gegenüber Dienstvorgesetzten und Kollegen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Nichteignung entlassen wurde.
Fundstelle(n):
- Entscheidung im Volltext
- Besprechung auf Rechtslupe, 11.10.2022: „Die vorzeitig entlassene Kommissarsanwärterin – und die Rückforderung von Anwärterbezügen“