BVerwG zur Rückforderung überbezahlter Versorgungsbezüge

01.05.2019

BVerwG, Urteil vom 21.02.2019, Az. 2 C 24.17; Besoldung, Versorgung, Alimentation, Rückforderung
BVerwG zur Rückforderung überbezahlter Versorgungsbezüge

Leitsätze

  1. Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung.
  2. Eine Unterschreitung der amtsunabhängigen Mindestversorgung aufgrund der Kürzung der Bezüge um den familienrechtlichen Versorgungsausgleich oder durch Zahlungspflichten infolge der Rückforderung überzahlter Bezüge ist auch bei einem vermögenslosen Ruhestandsbeamten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Kurzsachverhalt

Ein pensionierter Polizeivollzugsbeamter des Landes Berlin erhielt ungekürzte Versorgungsbezüge unter dem Vorbehalt, dass die Bezüge ab dem Tag zu kürzen seien, an dem die geschiedene Ehefrau aus dem Versorgungsausgleich eine Rente erhalte oder keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen den Beamten habe. Diesen Umstand zeigte der Beamte in der Folge nicht an. Sieben Jahre nach diesem Zeitpunkt forderte die Versorgungsbehörde rund 47.000 Euro von dem Beamten zurück. In den Instanzen waren zusammenfassend Fragen zu klären hinsichtlich einer möglichen Verjährung des Anspruchs oder Teilen davon, dem Verhalten der Versorgungsbehörde (lange Bearbeitungszeit)/eventuelles Mitverschulden, Kürzungen der laufenden Versorgungsbezüge (und der zulässigen Höhe bzw. Grenze) zugunsten des Abbezahlens sowie Ratenzahlungsmöglichkeiten.

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