BVerwG zur gerichtlichen Kontrolle von Dienstpostenbewertungen

14.01.2020

BVerwG, Urteil vom 1. August 2019, Az. 2 A 3.18. Schlagworte: Dienstpostenbewertung
BVerwG zur gerichtlichen Kontrolle von Dienstpostenbewertungen

Leitsätze:

  1. Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit. Die Organisationsentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
  1. Das Organisationsermessen des Dienstherrn ist nicht durch subjektive Rechte des Beamten eingeschränkt. Es besteht kein subjektives Recht des Beamten auf Beibehaltung oder Höherstufung der Wertigkeit des von ihm innegehabten Dienstpostens.
  1. Das sog. Genfer Schema ist ein zulässiges analytisches Verfahren zur Bewertung von Dienstposten.

Bewertung der Ziffer 1: Die Gestaltung im Rahmen des Besoldungs- und Haushaltsrechts, also die Vornahme einer Dienstpostenbewertung auf Basis bestehender Haushaltsstellen ist dem Dienstherren mit dieser Rechtsprechung möglich. Das ist der Weg, den Baden-Württemberg gewählt hat.

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- Bundesverwaltungsgericht, Volltext