BVerwG zur gerichtlichen Kontrolle von Dienstpostenbewertungen
14.01.2020
BVerwG, Urteil vom 1. August 2019, Az. 2 A 3.18. Schlagworte: Dienstpostenbewertung
Leitsätze:
- Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit. Die Organisationsentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
- Das Organisationsermessen des Dienstherrn ist nicht durch subjektive Rechte des Beamten eingeschränkt. Es besteht kein subjektives Recht des Beamten auf Beibehaltung oder Höherstufung der Wertigkeit des von ihm innegehabten Dienstpostens.
- Das sog. Genfer Schema ist ein zulässiges analytisches Verfahren zur Bewertung von Dienstposten.
Bewertung der Ziffer 1: Die Gestaltung im Rahmen des Besoldungs- und Haushaltsrechts, also die Vornahme einer Dienstpostenbewertung auf Basis bestehender Haushaltsstellen ist dem Dienstherren mit dieser Rechtsprechung möglich. Das ist der Weg, den Baden-Württemberg gewählt hat.
Externe Links:
- Bundesverwaltungsgericht, Volltext