BVerwG zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

26.04.2012

BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, Az. 2 C 17.10. Schlagworte: Dienstfähigkeit, Polizeidienstfähigkeit, Polizeiarzt, Untersuchungsanordnung.
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Leitsätze: 

  1. Die gegenüber einem Beamten ergangene Anordnung, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, ist kein Verwaltungsakt.
  1. Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung muss ihren Anlass erkennen lassen. Der Beamte muss nachvollziehen können, ob die aufgeführten Umstände die behördlichen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit rechtfertigen.
  1. Die Anordnung muss sich auf solche Umstände beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der betroffene Beamte sei dienstunfähig. Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als nahe liegend erscheinen lassen.

 

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- Bundesverwaltungsgericht