BVerwG zur Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen Anordnung der Prüfung der Dienstunfähigkeit bereits ab dem ersten Tag

12.11.2020

BVerwG, Urteil vom 12.11.2020, Az. 2 C 6.19. Schlagworte: Krankheit, Amtsarzt, Polizeiarzt, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Fernbleiben vom Dienst, Disziplinarverfahren.
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Leitsatz: Ordnet der Dienstherr nach Maßgabe von § 79 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW a.F. (entspricht § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG) rechtmäßig an, dass sich der Beamte bei Geltendmachung einer seine Dienstfähigkeit ausschließenden Erkrankung bereits am ersten Tag beim Polizeiarzt (Amtsarzt) melden muss, damit dieser die Dienstunfähigkeit prüft und ggf. bestätigt, ist der Beamte von der Dienstleistungspflicht nur befreit, wenn er dieses Verfahren einhält. Andernfalls bleibt der Beamte dem Dienst bedingt vorsätzlich fern. 

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