BVerwG zur Bindungswirkung eines Disziplinarurteils wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst für das Verfahren der Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

22.09.2016

BVerwG, Urteil vom 22.09.2016, Az. 2 C 17.15. Schlagworte: Disziplinarverfahren, LDGBW. Un-erlaubtes Fernbleiben vom Dienst.
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Leitsatz: 

Bei einem disziplinarrechtlichen Urteil erwächst neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte wegen eines bestimmten Verhaltens ein Dienstvergehen begangen hat, in materielle Rechtskraft. Daher ist die in einem rechtskräftigen Disziplinarurteil getroffene Feststellung, dass der Beamte in einem bestimmten Zeitraum unerlaubt und schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist, auch für ein nachfolgendes Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge bindend. 

 

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