BVerwG zur Ausschreibungspraxis und der Beteiligung des Personalrats

29.09.2020

BVerwG, Beschluss vom 29.09.2020. Az. 5 P 7.19. Schlagworte: Ausschreibung, Dienstposten, Stellenausschreibung, interne und externe Ausschreibung, Beteiligung, Mitbestimmung, Personalrat, LPVG.
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Leitsätze: 

  1. Eine gesetzeswidrig ohne Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung kann gegenüber einer beabsichtigten Zustimmung des Dienststellenleiters zur Zuweisung einer Tätigkeit bei dem von ihm geführten Jobcenter sowie einer beabsichtigten Höhergruppierung als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden.
  1. Weicht der Dienststellenleiter von seiner bisherigen Verwaltungspraxis ab, zu besetzende Dienstposten zunächst nur dienststellenintern auszuschreiben, und schreibt diese dienststellenübergreifend aus, so erfüllt dies nicht den Mitbestimmungstatbestand des Absehens von einer Ausschreibung im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG. Ort und Art der Veröffentlichung einer Ausschreibung sowie die damit einhergehende Festlegung ihres Adressatenkreises bzw. Verbreitungsbereiches gehören zu den mitbestimmungsfreien Modalitäten der Ausschreibung.

 

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