BVerwG zur Auskunftssperre im Melderegister
04.04.2017
BVerwG, Beschluss vom 14.04.2017, Az. 6 B 49.16. Schlagworte: Auskunftssperre, Melderegister.
Leitsatz
- Die Zugehörigkeit einer Person zu einer Berufsgruppe kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister nur dann rechtfertigen, wenn aufgrund von in Einzelfällen verwirklichten Gefährdungen im Sinne von § 51 Abs. 1 BMG der Schluss gezogen werden kann, dass alle Angehörigen der Berufsgruppe sich in einer vergleichbaren Gefährdungslage befinden.
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