BVerwG zur Auskunftssperre im Melderegister

04.04.2017

BVerwG, Beschluss vom 14.04.2017, Az. 6 B 49.16. Schlagworte: Auskunftssperre, Melderegister.
BVerwG zur Auskunftssperre im Melderegister

Das BVerwG hat sich mit der Erteilung einer Auskunftssperre im Melderegister wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe auseinandergesetzt.

Leitsatz

      Die Zugehörigkeit einer Person zu einer Berufsgruppe kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister nur dann rechtfertigen, wenn aufgrund von in Einzelfällen verwirklichten Gefährdungen im Sinne von § 51 Abs. 1 BMG der Schluss gezogen werden kann, dass alle Angehörigen der Berufsgruppe sich in einer vergleichbaren Gefährdungslage befinden.

Externer Link:

- Bundesverwaltungsgericht