BVerwG zum finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Polizeibeamten

17.02.2022

BVerwG, Urteil vom 17.02.2022, Az. 2 C 5.21. Schlagworte: Arbeitszeit, Arbeitszeitrecht, EU RL 2003/88/EG, Zuvielarbeit.
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Leitsatz:

Ob und inwieweit der Mitgliedstaat von der Ermächtigung in Art. 16 Buchst. b) RL 2003/88/EG zur Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf bis zu vier Monaten Gebrauch macht, ist Sache der gesetzgebenden Organe des Mitgliedstaates. Die Ausübung der Ermächtigung ist nicht den das Recht anwendenden nationalen Gerichten in dem Sinne überantwortet, dass diese den Bezugszeitraum nach dem Aspekt der "Sachgerechtigkeit" festlegen können (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -). 

 

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