BVerwG zum Ausschluss eines Bewerbers von einem Auswahl-verfahren wegen anhängigem Disziplinarverfahren

28.05.2021

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2021, Az. 2 VR 1.21. Schlagworte: Auswahlverfahren, Disziplinarverfahren.
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Leitsatz:

Der Dienstherr ist berechtigt, einen Beamten für die Dauer eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung aus einem Auswahlverfahren um einen förderlichen Dienstposten auszuschließen. Dies ist gerichtlich nur dann zu beanstanden, wenn angesichts der gegen den Beamten erhobenen Vorwürfe offensichtlich kein Anlass gegeben war, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten, oder wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der Verdacht eines Dienstvergehens nicht mehr gegeben ist oder wenn der Abschluss des Disziplinarverfahrens rechtsmissbräuchlich verzögert wurde. 

 

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