BVerwG zum Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

16.06.2020

BVerwG, Urteil vom 16.06.2020, Az. 2 C 8.19. Schlagworte: Arbeitszeit, Anspruchgeltendmachung, Widerspruchverfahren, Verjährung.
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Leitsätze: 

  1. Statthafte Klageart für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit ist die Leistungsklage.
  1. Der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs ist auch in Fällen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit anwendbar; dies ist mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und Äquivalenz vereinbar.
  1. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB ist die Zumutbarkeit der Erhebung der Klage. Zumutbar ist die Klageerhebung, wenn sie im Sinne von § 114 ZPO erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist.

 

Siehe auch Beitrag: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederbereich/bverwg-zur-verjaehrung-des-ausgleichsanspruchs-wegen-unionsrechtswidriger-zuvielarbeit

 

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