BVerwG zu den Beteiligungsrechten des Personalrats bei Vorstellungs- und Eignungsgesprächen nach LPVG BW
27.09.2018
BVerwG, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 2 P 1.17. Schlagworte: Beteiligungsrechte, Personalvertretung, LPVG, Auswahlverfahren, Vorstellungs- und Eignungsgespräche.
Leitsatz:
Ein Recht der Personalvertretung auf Teilnahme an Vorstellungs- oder Eignungsgesprächen nach § 71 Abs. 3 Satz 2 LPVG BW besteht auch dann, wenn die Personalvertretung an der Personalmaßnahme, welche die Dienststelle im Anschluss an diese Gespräche treffen kann, mitzuwirken hat.
Fundstelle(n):
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil im Volltext