BVerwG: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – gilt auch für Beamte

05.06.2014

Urteil vom 05.06.2014, Az. 2 C 22.13. Schlagworte: BEM, Zurruhesetzung, Krankheit.
BVerwG: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – gilt auch für Beamte

Leitsätze: 

  1. Die Verpflichtung, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), gilt auch bei Beamten. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
  1. In Fällen krankheitsbedingter Fehlzeiten stehen das betriebliche Eingliederungsmanagement und das Zurruhesetzungsverfahren in einem zeitlich gestaffelten Stufenverhältnis. Ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß, aber erfolglos durchgeführt worden, liegen regelmäßig hinreichende Anhaltspunkte für eine an den Beamten gerichtete Weisung vor, sich auf eine mögliche Dienstunfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen.

Die Polizeidienststellen des Landes führen richtigerweise das BEM sowohl bei den Tarifbeschäftigten, als auch bei den Beamtinnen und Beamten durch. 

Steht die Dienstfähigkeit insgesamt zur Debatte ist einerseits die datenschutzrechtliche Trennung zwischen BEM-Verfahren und Zurruhesetzungsverfahren zu beachten und andererseits beim Zurruhesetzungsverfahren ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob noch eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegt bzw. ob andere Tätigkeiten oder andere Ämter noch (in Teilen) ausgeübt werden können. Während zur Jahrtausendwende schnelle vorzeitige Zurruhesetzungen noch deutlich öfter vorgenommen worden sind, findet hierzu heute im Regelfall eine ausführliche Prüfung der alternativen Verwendung statt. Das ist sowohl aus Sicht der Betroffenen als auch aus Sicht der Haushaltsführung - sowie der Personalräte - zu begrüßen. 

Sofern Problemstellungen im Zusammenhang mit der Dienstfähigkeit auftreten, raten wir unseren Mitgliedern dazu, frühzeitig rechtlichen Rat über unsere Rechtshotline bei Roland Rechtsschutz einzuholen. 

 

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