BVerfG zur Beleidung bei Nutzung der Abkürzung „FCK BFE“

08.12.2020

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2020, Az. 1 BvR 842/19. Schlagworte: Beleidung, Polizei, „ACAB“, „FCK CPS“.
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Die Entscheidung enthält keine Leitsätze. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit seinem Beschluss die Verfassungsbeschwerde wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit durch das Tragen und Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ ab.

Die Pressemitteilung vom 15.01.2021 führt dazu aus: „Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht hat mit Blick auf die gesamten Umstände des Falls nachvollziehbar begründet, dass sich die Äußerung auf die örtliche Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bezog und damit hinreichend individualisiert war. Der Fall unterscheidet sich insoweit erheblich von vergangenen Fällen, in denen die Strafgerichte bei den herabsetzenden Botschaften „ACAB“ („all cops are bastards“) und „FCK CPS“ („fuck cops“) ohne zureichende Feststellungen zu Unrecht eine individualisierende Zuordnung zu bestimmten Personen und damit ein strafbares Verhalten angenommen hatten.“ 

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