BVerfG zu den hohen Anforderungen einer Wohnungsdurchsuchung und dem notwendigen Verdachtsgrad
27.07.2020
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020, Az. 2 BvR 2132/19. Schlagworte: Wohnungsdurchsuchung, Durchsuchung, Durchsuchungsbeschluss, Anfangsverdacht, Unschuldsvermutung.
Das Urteil selbst enthält keine Leitsätze. Es erfolgt der Rückgriff auf die Aufbereitung in HRRS 2020 Nr. 1032, Bearbeiter: Holger Mann, dort auch Volltextveröffentlichung des Beschlusses.
Leitsätze des Bearbeiters (Holger Mann):
- Die Annahme eines Anfangsverdachts der Sachbeschädigung durch Anbringen eines Graffiti-Schriftzuges stellt sich als willkürlich dar, wenn sie lediglich auf eine allgemeine, auf eine Vielzahl von Personen zutreffende Täterbeschreibung sowie darauf gestützt ist, dass gegen die Beschuldigte in der Vergangenheit bereits ein Strafverfahren wegen eines gleichgelagerten Vorwurfs geführt wurde, das jedoch ohne gerichtliche Schuldfeststellung nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
- Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre des Einzelnen setzt einen Anfangsverdacht voraus, der über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen und auf konkreten Tatsachen beruhen muss. Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind.
Externer Link:
- Bundesverfassungsgericht:https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/19/2-bvr-2132-19.php