BVerfG zu den Anforderungen an einen Tatverdacht für die Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung
14.11.2017
Mit Beschluss vom 14. November 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein vager Tatverdacht für eine Wohnungsdurchsuchung keinesfalls ausreichen kann.
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Der schwerwiegende Eingriff in den besonders grundgesetzlich geschützten Raum der Wohnung setzt höhere Anforderungen an einen Tatverdacht voraus, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen hierfür nicht aus.
Für eine Vertiefung wird der Artikel, insbesondere die erarbeiteten Leitsätze, von Holger Mann, HRRS 2017, Nr. 1097 empfohlen. Abgedruckt in HRRS 12/2017, Seite 479 f.
Online unter: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/17/2-bvr-1096-17.phphttps://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/17/2-bvr-1096-17.php