BVerfG zu Beschränkungen in der U-Haft

15.11.2022

BVerfG, Beschluss vom 15.11.2022, Az. 2 BvR 1139/22. Schlagworte: U-Haft, Unschuldsvermutung, Beschränkung, Besuchsüberwachung, Telefonüberwachung, Kernbereichsschutz.
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Leitsätze: keine vorhanden 

Auszug aus der Besprechung auf Beck Aktuell: „Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass gerade bei Maßnah­men, die auch den Schutz der Familie betreffen, eine eingehen­de Prüfung der Notwendigkeit erforderlich ist. Hintergrund war die angeordnete Überwachung von Telefonaten eines Häftlings mit seinen Eltern.“ 

 

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