BVerfG zu Beschränkungen in der U-Haft
15.11.2022
BVerfG, Beschluss vom 15.11.2022, Az. 2 BvR 1139/22. Schlagworte: U-Haft, Unschuldsvermutung, Beschränkung, Besuchsüberwachung, Telefonüberwachung, Kernbereichsschutz.
Leitsätze: keine vorhanden
Auszug aus der Besprechung auf Beck Aktuell: „Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass gerade bei Maßnahmen, die auch den Schutz der Familie betreffen, eine eingehende Prüfung der Notwendigkeit erforderlich ist. Hintergrund war die angeordnete Überwachung von Telefonaten eines Häftlings mit seinen Eltern.“
Fundstelle(n):
- Bundesverfassungsgericht, Entscheidung im Volltext
- Besprechung auf Beck Aktuell, 06.12.2022: „Telefonüberwachung in der Untersuchungshaft“