BVerfG: Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare europäische Verordnung

29.06.2018

Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.05.2018 handelt es sich um eine beachtliche Aussage zum Analogieverbot im deutschen Recht, in welcher auch die europäische Rechtsprechung mit einbezogen wird.
BVerfG: Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare europäische Verordnung

Das Landgericht Hamburg verurteilte einen Geschäftsführer wegen Insiderhandels. Dieser legte gegen das Urteil Revision ein und begründete dies unter anderem damit, dass eine Gesetzesänderung stattgefunden habe nach welcher zum Zeitpunkt seines rechtswidrigen Handelns von deutschem Recht auf europäisches Recht verwiesen worden sei. Die europäische Norm sei zum Zeitpunkt seines Handelns zwar schon in Kraft getreten aber erst zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar gewesen.

Die aufgrund der abgelehnten Revision durch den BGH eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit nachfolgender Begründung abgelehnt: Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet, dass eine Tat nur bestraft werden darf, wenn ihre Strafbarkeit vor der Begehung der Tat gesetzlich bestimmt war. Über die Strafbarkeit eines Handelns entscheidet allein der Gesetzgeber. Den Richtern verbleibt die Anwendung und Interpretation der Vorschriften innerhalb der Grenze des Wortlauts.

Die Verweisung von der deutschen auf die europäische Norm ist als bloßer Verzicht zu werten, deren Wortlaut wiederzugeben. Die Verweisungsnorm bestimmt unabhängig von der Bezugsnorm die Rechtsfolge. Es ist nicht entscheidend, ob die Bezugsnorm selbst eine Rechtsfolge enthält und ob diese bereits anwendbar ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bezugsnorm durch eine frühere ordnungsgemäße Veröffentlichung bekannt gemacht wurde. Dem sei entsprochen worden.

 

Die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-042.html