BVerwG: Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

21.06.2018

"Ein Beamter muss sich über das 'Ob' und 'Wann' von Beförderungsverfahren erkundigen und ggf. Mängel rügen, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren."
BVerwG: Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

Urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 15. Juni 2018 in Leipzig und erledigte damit gleich sieben anhängige Verfahren.

Die Entscheidung ist beachtlich, da das Gericht zwar Verfahrensfehler in den jeweiligen Auswahlverfahren bejahte und in Folge auch einen daraus resultierenden Schaden konstatierte, jedoch die Betroffenen in der Verantwortung sah bzw. sieht den Schadenseintritt "durch Gebrauch eines - zumutbaren - Rechtsmittels abzuwenden".

Insofern ist jede/r Betroffene in vergleichbaren Situationen aufgefordert, noch aktiver zu werden und Mängel zeitnah zu rügen bzw. Rechtsmittel einzulegen. Ob sich die Verwaltungsgerichte damit im Endeffekt einen Gefallen getan haben, bleibt offen.

 

BVerwG, Pressemitteilung vom 15.06.2018: http://www.bverwg.de/pm/2018/40

Aktenzeichen: 2 C 19.17 bis 23.17, 2 C 65.17 und 66.17