BVerfG: Familienbezogene Bestandteile der Besoldung bei kinderreichen Beamten

21.06.2018

Newsletter vom 21. Juni 2018 zur Veröffentlichung des Urteils vom 22. März 2018, Az. 2 C 20.16.
BVerfG: Familienbezogene Bestandteile der Besoldung bei kinderreichen Beamten

Vorbemerkung: Das Urteil bezieht sich auf Fragen der Alimentation, speziell zu den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung bei kinderreichen Beamtinnen und Beamten (nicht nur im Richteramt bzw. der R-Besoldung) und dürfte deswegen vordringlich nur für diesen Personenkreis von Interesse sein.

Zur Sache: Das Bundesverfassungsgericht hat in der Klage des Richters aus Baden-Württemberg mit fünf Kindern entschieden, dass seine Besoldung im Jahr 2009 verfassungsgemäß war.

Betroffenen wird bei Interesse empfohlen, sich mit dem Urteil direkt auseinanderzusetzen.

Fernwirkung - eingereichte Widersprüche

Das Urteil des BVerfG nimmt explizit Bezug auf das Urteil des OVG Münster (07.06.2017, Az. 3 A 1061/15), das u.a. Grundlage für unsere Empfehlung an die kinderreichen Kolleginnen und Kollegen zum Jahresende 2017/Jahresanfang 2018 war, Widerspruch gegen die Besoldung beim LBV BW einzulegen. Das BVerfG stellt heraus, dass die Argumentation des OVG Münster nicht überzeugt. In der Folge dürfte nach Auseinandersetzung mit dem Urteil mit einer Reaktion des LBV BW in Richtung der Antragssteller*innen zu rechnen sein.

Ob Rechtsmittel gegen eine zu erwartende Ablehnung  erfolgversprechend sind, müsste in Absprache mit unserem Bereich Rechtsschutz/Versicherungen geprüft werden. 

Kontakt: https://www.bdk.de/lv/baden-wuerttemberg/service-mitgliedschaft/rechtsschutz