BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen Überlastung des Gerichts
14.08.2018
Auszug: Kurztext der Pressemitteilung
"Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen."
Der Beschluss zeigt deutlich auf, dass nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz personell am Limit ist. Für Kriminalistinnen und Kriminalisten, die mit Hochdruck gerade an Haftsachen arbeiten, ist das zwar rechtlich nachvollziehbar, aber doch eine bittere Wahrheit - denn Justiz und Kriminalpolizei müssen bei der Verbrechensbekämpfung wie ein Zahnrad ineinander greifen und wenn ein oder gar beide Zahnräder zu klein dimensioniert worden sind, dann ist das wohl die folgerichtige verfassungsrechtliche Konsequenz.
Quelle: Pressemitteilung 52/2018 vom 26. Juni 2018:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-052.html