BVerfG „Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß“

12.06.2018

Kommentar des BDK-Landesvorsitzenden Steffen Mayer zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
BVerfG „Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß“

Mit Pressemitteilung und Urteil vom 12. Juni 2018 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Auch die von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Fragen in Richtung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention wurden berücksichtigt; im Ergebnis ist ein Streikverbot für Beamte damit vereinbar.

Es ist zudem schlüssig, dass das Bundesverfassungsgericht die Beamtenschaft nicht in zwei Teile aufgeteilt sehen möchte, einerseits in Beamtinnen und Beamte, die schwerpunktmäßig hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben, wie die Polizei, und auf der anderen Seite Beamtinnen und Beamte ohne solche Aufgaben. Eine anderslautende Entscheidung hätte systemisch einiges durcheinander gebracht. Sie hätte ein Zweiklassensystem innerhalb der Beamtenschaft geschaffen. Das ist abzulehnen.

Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sind in der Sache des Streikrechts für mich nicht überraschend. Das Streikrecht (oder besser Streikverbot) gehört zu den Punkten, die einer Beamtin oder einem Beamten bereits am Beginn ihres beziehungsweise seines Berufslebens bestens bekannt sind. Das Streikverbot zählt zu den Pflichten, wie die beamtenrechtliche Treuepflicht oder die Hingabe an den Beruf zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Interessant ist aber, was das Bundesverfassungsgericht einmal mehr zu den Rechten schreibt, die das Berufsbeamtentum auf der anderen Seite mit sich bringt. Insbesondere das Lebenszeitprinzip sowie die Alimentation und Besoldung. Gerade hier wird die Politik nicht müde, Kreativität zu entwickeln und besonders im Bereich der Alimentation immer wieder deutlich über das Ziel hinauszuschießen. In den letzten Jahren kam es deshalb in Bund und Ländern vermehrt zu höchstrichterlichen Feststellungen solcher Verstöße gegen die Verfassung. Der BDK hat zahlreiche Klagen in den Verbänden unterstützt und dabei auch einige Erfolge verbucht. All dies ist auf unserer Homepage nachzulesen.

Wir werden unsere Mitglieder im BDK-Landesverband Baden-Württemberg deswegen auch weiterhin mit Informationen und Empfehlungen versorgen, wenn sich Verstöße gegen die verfassungsmäßigen Rechte aus dem Berufsbeamtentum andeuten.

Im Übrigen können Beamtinnen und Beamte an Demonstrationen und Kundgebungen weiterhin in ihrer Freizeit teilnehmen – im Jahr 2019 ergibt sich sicherlich die Gelegenheit bei den Tarifverhandlungen des TV-L und wir sollten unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen tatkräftig auf der Straße unterstützen!

 

Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-046.html

(Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15)