Bundestagsanhörung zur gesetzlichen Regelung zum Einsatz von Vertrauenspersonen unter Beteiligung des Bund Deutscher Kriminalbeamter

30.03.2021

Zur Anhörung in den Bundestag war u.a. Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender des BDK geladen worden. Hintergrund: Die Bundestagsfraktion der FDP möchte den Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) konsequent gesetzlich regeln.
Bundestagsanhörung zur gesetzlichen Regelung zum Einsatz von Vertrauenspersonen unter Beteiligung des Bund Deutscher Kriminalbeamter

Vertrauenspersonen sind Menschen, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. VP sind also Privatpersonen. Sie gehören meist einem bestimmten Milieu an und werden häufig auch für ihre Informationsbeschaffung finanziell entlohnt.

Eine Normierung findet sich für den Einsatz im Bereich des Verfassungsschutzes im §9b BVerSchG. Die Strafverfolgungsbehörden stützen sich auf die sogenannte Generalklausel und finden die Normierung in den §§ 161 / 163 StPO.

Aus Sicht der FDP ist diese Regelung nicht ausreichend, weshalb sie die Bundesregierung aufgefordert hat, eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen.

„Der Einsatz von Vertrauenspersonen ist ein notwendiges Mittel der verdeckten Informationserhebung von Nachrichtendiensten, ebenso wie von Strafverfolgungsbehörden und zur Gefahrenabwehr. Er ermöglicht Zugänge in teilweise abgeschlossene Szenen und Milieus wie der Organisierten Kriminalität oder der Politisch-Motivierten Kriminalität und trägt wesentlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Behörden bei“, schreibt die FDP dabei in ihrem Antrag und trifft damit den wesentlichen Punkt, warum für Behörden der Einsatz von Vertrauenspersonen notwendig ist."

Dabei fordert die FDP unter anderem klare Kriterien hinsichtlich der Voraussetzungen und Grenzen zu schaffen, entsprechende Maßnahmen zeitlich zu begrenzen, einen Richtervorbehalt einzuführen und den Einsatzbereich auf Straftaten von erheblicher Bedeutung zu beschränken.

In der Expertenanhörung im Bundestag zeichnete sich ein differenziertes Bild ab. Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler begrüßten die Vorlagen, während sich die Vertreter der Justiz skeptischer äußerten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, vertreten durch seinen Bundesvorsitzenden Sebastian Fiedler, war ebenfalls zur Anhörung am 24.03.2021 geladen.

Sebastian Fiedler erklärte zur Vorlage:

Viele der angesprochenen Aspekte sind untergesetzlich geregelt. Darüber hinaus werde in den letzten Jahren ein sehr professionalisiertes Management der VP-Thematik, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, gewährleistet. Gleichwohl bestehen für die Ermittlungen in abgeschotteten Strukturen den Behörden nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung.

Ein Eindringen in diese Strukturen muss rechtsstaatlich so abgesichert wie möglich erfolgen, gleichzeitig muss Leib und Leben der Vertrauenspersonen geschützt werden.

Der BDK ist nicht per se gegen gesetzliche Regelungen in diesem Bereich, jedoch muss man aufpassen, nicht das gesamte Ermittlungsinstrument komplett zu verlieren. Viele der in der Diskussion befindlichen Punkte scheinen in der praktischen Konsequenz eine solche Auswirkung haben zu können.

Grundlage ist ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion den Einsatz von VP gesetzlich zu regeln.

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