Bundestag diskutiert über BPOL
15.10.2010
Der BDK verspricht sich davon ein verlässlicheres und akzeptableres Ergebnis als bei einer behördeninternen Evaluierung. Insbesondere nach dem „Zwischenbericht“ des BMI, der den einhelligen Widerstand aller Gewerkschaften provozierte, ist ein weiterer Vertrauensverlust eingetreten, der die Einbeziehung „neutraler“ Externer“ gebietet.
Die oft wiederholten Würdigungen der Beschäftigten sowie die Anerkennung der geleisteten, „herausragenden Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen“, diesmal von der Koalition aus Union und FDP, dürfen keine Worthülsen bleiben. Der Deutsche Bundestag würdigt nicht nur, dass Bundesbeamte bundesweit einsetzbar sind, sondern stellt auch notwendige lokale Bezüge und erforderliche Planungsperspektiven fest. Dieser parlamentarische Sprachgebrauch wird vom BDK dahingehend interpretiert, dass Flexibilität von Bundesbeamten nicht mit „Nomadenleben“ gleichgesetzt werden soll.
„Bei einem Projekt der Größe der Neuorganisation der Bundespolizei kann es zu Anfangsschwierigkeiten kommen. Auch zeigen sich oftmals wohlgemeinte Planungen in der Realität als schwer zu verwirklichen.“
Diese Aussage wiederum gebietet die Erinnerung an die zahlreichen unbeachteten Eingaben von Dienststellen, Personal- und Berufsvertretungen zur Neuorganisation der Bundespolizei. Die gebührende Beachtung ihrer Vorschläge und Kritik an einer ursprünglich begrüßten Reform hätte die „Anfangsschwierigkeiten“ erheblich mildern können.
„In diesem Zuge ist auf eine ausgewogene Balance zwischen Zentralisierung und dem Treffen von Entscheidungen vor Ort zu achten. Der jeweiligen Entscheidungsebene vor Ort kommt deshalb eine wesentliche Bedeutung zu.“
Diese Balance geriet durch überzogene Zentralisierung von (Führungs-)
Kräften aus dem Gleichgewicht. Davon sind nicht nur abgelegene
Bundespolizeireviere, sondern vor allem die aufgelösten kriminalpolizeilichen
Strukturen der Bundespolizei besonders hart betroffen.
Auch der BDK weist seit Jahren darauf hin, dass ein „nachhaltiges Konzept zum zielgenauen Einsatz personeller Ressourcen unerlässlich“ ist. In der Konsequenz muss das die Abkehr von der „integrativen Aufgabenwahrnehmung“ und die Zuwendung zu aufgabenorientierter Spezialisierung sowie fairen Perspektiven für langfristige Fachaufstiege in allen dienstlichen Bereichen nach sich ziehen.
Der BDK begrüßt den Tenor der jüngsten parlamentarischen Äußerungen, fokussiert den Blick aber auch auf die anderen Strukturen im Kriminaldienst des Bundes. Die kritische Evaluierung der Bundespolizei (mit einem Etat von ca. zwei Milliarden Euro) durch einen wissenschaftlichen Experten wäre gut; die Einbeziehung aller Polizeien des Bundes wäre besser!
Der BDK setzt deshalb große Erwartungen in die Empfehlungen der „Werthebach- Kommission“. Es sollte weniger um plumpe Behördenverschmelzungen gehen, sondern um die sinnvolle Bündelung gemeinsamer Aufgaben. Wo Bundesbehörden mit ähnlichen Aufgaben in einer Stadt z.B. drei teure und personalintensive Leitstellen betreiben und/oder in unterschiedlichen Liegenschaften untergebracht sind und/oder sich nicht regelmäßig zu Besprechungen treffen, muss man nicht Angehöriger des Bundesrechnungshofes sein, um eine enormes Sparpotential und einen möglichen fachlichen Mehrwert erkennen.
Diese positiven Verzahnungseffekte ließen sich mühelos potenzieren, würde man die Zusammenarbeit in gemeinsamen Ermittlungs-/ Fahndungs-/ und K-Dauerdienststellen nicht nur im Bund sondern auch mit den teilweise zu Tode gesparten Landespolizeien vorantreiben.