Bundesrat nimmt Forderung von RISKID und BDK auf
15.02.2021
Leider kommt es in Deutschland immer noch viel zu häufig vor, dass Kinder Opfer von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung werden. Und meist sind es die direkten Bezugspersonen der Kinder, die zu Tätern werden. Eltern, Großeltern, Verwandte oder auch enge Freunde der Familie.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Erziehungsberechtigen der betroffenen Kinder oft durch Verdunkelungshandlungen eine Beeinflussung der im Netzwerk zum Kinderschutz tätigen Personen erreichen wollen. Durch Täuschungen versuchen sie zum Beispiel den jeweils behandelnden Arzt dazu zu veranlassen, gutgläubig entsprechend festgestellte Gesundheitszustände nicht mit einer strafrechtlich relevanten Handlung der Eltern in Verbindung zu bringen und die wahre Beweislage zu ihren Gunsten zu verändern. Regelmäßig wird zur Täuschung ein Arztwechsel vollzogen. Der behandelnde Arzt verfügt in diesen Fällen somit nicht über alle für eine Gesamtschau notwendigen Informationen. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bisher zudem für einen fallbezogenen Austausch mit einem anderen Arzt beziehungsweise einer anderen Ärztin, bei der das Kind ebenfalls in Behandlung gewesen ist, zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und entsprechender Diagnose, zuvor von den Sorgeberechtigten des Kindes von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen; dies ist in Fällen einer möglichen Tatbeteiligung der Sorgeberechtigten insbesondere bei sexualisierter Gewalt, nicht zielführend. Gerade die Informationsverdichtung durch einen interkollegialen Austausch ist aber dringend notwendig, um möglicherweise einen ernstzunehmenden Verdacht herausarbeiten zu können.
Gemeinsam mit dem Verein RISKID fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter bereits seit vielen Jahren, dass die Möglichkeit eines interkollegialen Austausches unter Ärzten gesetzlich geregelt wird.
Am 12. Februar 2021 hat der Bundesrat in seiner 1000. Sitzung nun eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) abgegeben und damit endlich unsere jahrelange Forderung nach einem besseren Kinderschutz aufgenommen.
Konkret wird die Aufnahme folgender Passage angeregt:
„Ärztinnen und Ärzte sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit befugt, sich fallbezogen interkollegial auszutauschen, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in der Zusammenschau der den am Austausch beteiligten Ärztinnen oder Ärzten jeweils bekannt gewordenen Erkenntnissen gewichtige Anhaltspunkte nach § 4 Absatz 1 ergeben könnten. Zu diesem Zweck dürfen Ärztinnen und Ärzte, die an einem Austausch nach Satz 1 beteiligt werden, die erforderlichen Daten austauschen. Hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird.“
Darüber hinaus soll weiterhin das gesamte Gesundheitswesen stärker in die Verantwortungsgemeinschaft einbezogen werden, um den Fokus auf einen noch wirksameren Kinderschutz zu legen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt diese Forderungen nach einer Verbesserung des Kinderschutzes ausdrücklich und wird gemeinsam mit RISKID alle notwendigen Gespräche führen, damit diese Gesetzesänderung auch im Bundestag eine Mehrheit finden wird.