Bundespolizeidirektionen dürfen Tarifbeschäftigte einstellen

05.04.2016

Forderung des BDK BPOL umgesetzt
Bundespolizeidirektionen dürfen Tarifbeschäftigte einstellen
....ein Pflänzchen der Hoffnung....

Mit Verfügung vom 26.02.2016 ermöglicht das BPOLP den Bundespolizeidirektionen zusätzliche Tarifbeschäftigte einzustellen.

Ziel dieser temporären Maßnahme ist es, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von vollzugsfremden Aufgaben zu entlasten und die Verwaltung zu stärken.

Die zusätzlichen Einstellungen sollen zunächst befristet für zwei Jahre, aber längstens bis zum 31. Dezember 2018 dauern. Die Eingruppierung der neuen Tarifbeschäftigten soll in den Entgeltgruppen E5 und E6 erfolgen. Sie werden aus den bis 31. Dezember 2018 nicht besetzten A7 PVB Planstellen gegenfinanziert.

Mit dieser klugen Maßnahme können – wenigstens teilweise – die gravierenden Personallücken verengt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Direktionen von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch machen.

Ebenso ist zu hoffen, dass die befristeten Arbeitsverträge nach Zulauf der für diese Dienstposten vorgesehenen PVB des mD. im Jahre 2018, entgegen der derzeitigen Planung doch verlängert werden, oder den dann bereits zwei Jahre eingebarbeiteten Beschäftigten andere Perspektiven innerhalb der Bundespolizei eröffnet werden.

Für den BDK Bundespolizei ist dies ein schöner Erfolg, hat sich doch unsere beharrliche Argumentation auch gegen den lautstarken Widerstand anderer durchgesetzt.

Wenn jetzt auch noch sofort verfügbare angehende Pensionäre oder seit kurzem im Ruhestand befindliche Beamte/innen des Bundes mit guten und reizvollen Argumenten zu einer freiwilligen Dienstverlängerung oder zu einer temporären Unterbrechung des Ruhestandes überredet werden können, wäre das nicht nur ein voller Erfolg des BDK sondern vor allem ein richtungsweisender und kluger Schritt um die zahlreichen bestehenden und anstehenden Herausforderungen meistern zu können - ohne das Personal weiterhin unnötig zu verzehren und den aberwitzigen Überstundenberg abtragen zu können.