Bundespolizei: 8. Abordnungsrate, BDK sagt Nein zu diesem Irrsinn!

07.07.2010

Am 15. Juli 2010 startet die nunmehr 8. Abordnungsrate für so genannte Schwerpunktdienststellen. Zum wiederholten Male werden Ermittler, Kriminaltechniker, Auswerter und Observationsbeamte gegen ihren Willen für drei Monate als Kontroll- und Streifenbeamte fern ihrer eigenen Dienststelle eingesetzt.
Bundespolizei: 8. Abordnungsrate, BDK sagt Nein zu diesem Irrsinn!

Die Haushaltskassen sind leer, aber fassen wir noch mal schnell hinein, so könnte man sich die derzeitigen Verfügungen erklären. Die Kosten dieser nunmehr seit 2 Jahren laufenden Aktion sind schwindelerregend. Neuerdings müssen z.B. Bestellungen für preiswerte Papiertüten zum Asservieren von Beweismitteln extra begründet werden. Oder die Direktionen verfügen in vorauseilendem Gehorsam die Reduktion von Streifentätigkeiten. Auf der anderen Seite leistet sich die Bundespolizei Abordnungen für hunderte Polizeibeamte. Für diese Beamten müssen vor Ort Hotelzimmer angemietet werden, die Reise- und Trennungsgeldkosten gehen in die Millionen.

Währenddessen bluten die abgebenden Direktionen aus. Normale Polizei-arbeit ist kaum mehr möglich. Ermittlungsgruppen können nicht mehr gebildet, Spuren nicht gesichert, Straftaten nicht aufgeklärt werden. Verantwortliche Vorgesetzte stecken oft den Kopf in den Sand und weigern sich Bedenken weiterzutragen, oder werden wie so oft abgebügelt.

 

Der BDK fordert die hierfür Verantwortlichen im Präsidium auf, unverzüglich diese unsinnige  Abordnungspraxis zu stoppen.

 

Denn die angeforderten Beamten sind an den Schwerpunkt-Dienststellen nicht nötig. Wer sich die Mühe macht, den Beamten zuzuhören, wird erfahren, wie sie meist nur für die Erhöhung der "subjektiven Sicherheit" eingesetzt werden, d.h. für reine Streifentätigkeit. Der BDK kritisiert seit vielen Jahren die Ineffizienz reiner Streifentätigkeit, also auf "zufällig über Polizeibeamte stolpernde Straftäter zu warten."
 
Ein zweiter Aspekt ist der sach- und fachgerechte Einsatz des zugeordneten Personals. Spezialisierte Einsatzkräfte, egal ob im KSB-, im Ermittlungs- oder im KT-Bereich sollten ausschließlich dort eingesetzt werden, wo sie ihre Fähigkeiten haben, die in aller Regel das Produkt von Erfahrung und aufwändiger Fortbildung sind. Der Einsatz von Beamten der MFE in Uniform ist ein Widerspruch in sich und verbietet sich aus fachlichen wie fürsorgerischen Gründen. 

Gerade angesichts leerer Haushaltskassen, fehlender Fortbildungskapazitäten und der zahllosen verschiedenen teilweise sehr unterschiedlichen Aufgaben in der BPOL sind Spezialisierungen unabdingbar für einen Erfolg dieser Organisation. Damit steigt in besonderem Maße die Notwendigkeit diese kostbare Ressource Mensch verantwortungsvoll einzusetzen. Wie heißt es offiziell so schön:

 

"Der Mensch
ist Mittelpunkt!"

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