Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg – Verschiebung des für den 22.10.2020 einberufen Landesdelegiertentag (LDT) auf das Jahr 2021
20.08.2020
Rechtsgrundlage zur Verschiebung des eigentlich satzungsgemäß im Jahr 2020 durchzuführenden LDT ist das Gesetz über Maßnahmen im Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Der sonderurlaubsbewerte LDT 2021 wird vorbehaltlich seiner gegeben Zulässigkeit im Hinblick auf die dann gültigen Maßgaben der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO mit Stand 15. Juli 2020) stattfinden. Die Einberufung des in das Jahr 2021 verschobenen LDT wird satzungskonform zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin durch den Landesvorstand erfolgen.
Neben den Rechenschaftsberichten des Landesvorstandes und der Kassenrevisoren werden durch den nunmehr in das Jahr 2021 verschobenen Landesdelegiertentag die Bundesdelegierten des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, für den am 10. November 2021 in Suhl (Thüringen) geplanten Bundesdelegiertentag (BDT) des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. gewählt werden.
Vorzeitige Auskünfte zu den Rechenschaftsberichten des Landesvorstandes und der Kassenrevisoren können bis zum LDT 2021 individuell von den Landesdelegierten über den Landesvorstand abgefordert werden.