Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022
19.10.2022
Die Hamburger Bürgerschaft hat am 6. Oktober 2022 das Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen beschlossen.
Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen sieht dabei unter anderem eine Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. Dezember 2022 sowie die Gewährung einer Angleichungszulage für die Jahr 2021 bis 2025 vor. Mit dem anliegenden Schreiben informiert das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg über die konkreten besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen dieses Gesetzes: