Bubatz wird legal!

11.02.2024

Mit dieser Aussage warb die Bundesregierung bereits im August 2023 auf ihrem Instagram-Kanal für die geplante Legalisierung von Cannabis. Noch immer sieht der BDK hier Nachbesserungsbedarf.
Herbal Hemp - Pixabay

Wenn in zwei Wochen das Cannabisgesetz im Bundestag beschlossen wird, darf ab dem 1. April dieses Jahres jeder Erwachsene legal 25 Gramm Cannabis besitzen und sogenannte „Anbauvereinigungen“ dürfen dann ab dem 1. Juli legal Cannabis anbauen.

In unserem Positionspapier von Juli 2022 haben wir als Verband bereits ausführlich zu den Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung Stellung bezogen und klargemacht, dass wir uns für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums einsetzen. Aber wir haben auch ganz deutlich darauf hingewiesen, dass wir im Gesetzentwurf noch einige Problembereiche sehen, die dringend einer Korrektur bedürfen. 

Der BDK Bundesvorsitzende Dirk Peglow hat sich in dieser Woche erneut zu dem Gesetzentwurf geäußert. In einem Interview mit Correctiv sagte er:

Bei diesen Anbauvereinigungen gibt es so viele Fragestellungen, auch was die Kontrollmöglichkeiten und -Pflichten angeht, die so umfassend sind, dass man leider sagen muss: Wir warten mal ab, wie es läuft und werden dann feststellen, dass es eben kaum zu kontrollieren ist. Die Bundesregierung lässt bisher völlig offen, wer für die Überprüfung der Clubs überhaupt zuständig sein soll, vielleicht der Zoll oder die Ordnungsämter. Ich bin sehr gespannt, wie man sich um die Zuständigkeiten streiten wird und hoffe, dass die Polizei nicht auch hier wieder alleine gefordert wird.“

Und dies ist nur einer der Kritikpunkte. Die grundsätzliche Intention des Entwurfs, den Besitz von geringen Mengen an Cannabisprodukten zu entkriminalisieren, ist nach wie vor zu begrüßen, jedoch gibt es noch viele ungelöste Probleme und offene Rechtsfragen, bei denen wir als BDK noch diversen Handlungs- und Korrekturbedarf sehen.



1 Bubatz steht umgangssprachlich für Cannabis. Erklärung siehe hier.
Foto: Herbal Hemp auf Pixabay