BSG zum Unfallschutz im Homeoffice

08.12.2021

BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R. Schlagworte: Unfallschutz, Wegeunfall, Unfallkasse, Homeoffice.
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Leitsatz: Der innerhäusliche Weg zur erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice ist als Betriebsweg unfallversichert. 

Auszug: „Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice habe nach den verbindlichen Feststellungen des LSG allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert gewesen. Dabei verweisen sie nicht nur auf § 8 Absatz 1 Satz 1 SGB VII, sondern auch zusätzlich auf die Vorschriften über Telearbeitsplätze in der Arbeitsstättenverordnung.“ 

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