Brief an den Innenminister zur Problematik der Erschwerniszulagenverordnung

16.01.2020

Nachdem uns mehrere ungleiche Anwendungen in der Gewährung der Erschwerniszulage für die Sachbearbeitung KiPo zugetragen wurden, haben wir uns entschieden den Innenminister darüber in Kenntnis zu setzen.
Brief an den Innenminister zur Problematik der Erschwerniszulagenverordnung

Im § 22 Absatz 5 der Erschwerniszulagenverordnung heißt es:

Beamte, die überwiegend im Bereich der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

Die seit etwa einem Jahr bestehende Regelung führt in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, da sie aus unserer Sicht nicht eindeutig beschrieben ist und darüber hinaus in der individuellen Deutungshoheit der Dienststellenleiter*innen liegt, sobald es um die Gewährung dieser geht. Die Zuständigkeit in der Bearbeitung von Kinderpornographie im weitesten Sinne obliegt den KPIen des Landes und dem LKA M-V.

Zum Hintergrund:

Durch die unklare Formulierung ist es im Moment von der eigenen Bewertung jeder Dienststelle abhängig, ob die Zulage den Mitarbeiter*innen gewährt wird oder nicht. Es ist uns bekannt geworden, dass in einer KPI die Zahlungen derzeit durch den Leiter ausgesetzt wurden und vom Innenministerium geprüft werden sollen, während in anderen KPIen die Zulage an Mitarbeiter*innen ausgezahlt wird.

Diese Zulage erhalten in einigen KPIen auch die Sachbearbeiter*innen der "Mobilen Endgeräte Auswertung" (MEA), in anderen KPIen wiederum nicht. Im LKA erhalten lediglich die Mitarbeiter*innen der Ansprechstelle Kinderpornographie diese Zulage, andere Mitarbeiter*innen trotz zahlreicher Berührungspunkte und Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornographie leider nicht

Lösungsvorschlag aus Sicht des BDK M-V:

Wir als BDK M-V fordern, dass hier eine eindeutige Regelung zu finden ist, die in allen zuständigen Dienststellen Gültigkeit besitzt und nicht abhängig von verschiedensten Umständen und persönlichen Interpretationen der Verordnung, um der seelischen Belastung der Kolleg*innen zumindest ein Stück weit finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Aus unserer Sicht sollten folgende Mitarbeiter*innen die Zulage
erhalten:

  • Sachbearbeiter*innen KPI Kinderpornographie
  • Sachbearbeiter*innen KPI MEA (Mobile Endgeräte Auswertung)
  • Sachbearbeiter*innen LKA Dez. 45 und Dez. 55
  • Sachbearbeiter*innen Ansprechstelle Kinderpornographie
  • Abgeordnete Sachbearbeiter*innen, die länger als einen Monat mit der Aufgabe Kinderpornographie betraut sind
  • Sachbearbeiter*innen in Ermittlungsgruppen, Sokos, usw, die länger als einen Monat mit der Aufgabe Kinderpornographie betraut sind

Die Erschwerniszulagenverordnung ist eine Landesverordnung, daher sollte sie auch überall zur gleichen Anwendung kommen. Der BDK M-V wird den Sachstand aufmerksam begleiten und hofft auf eine zügige Umsetzung unserer Forderungen.

Der Landesvorstand