Offener Brief an den Bayerischen Innenminister
18.01.2024
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir möchten Ihnen die Position des Bund Deutscher Kriminalbeamter Bayern e.V. bezüglich einer dringend erforderlichen Anerkennung der psychischen Belastung unserer Beschäftigten verdeutlichen.
Die Tätigkeiten im Ermittlungsbereich zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie stellen die betroffenen Beschäftigten vor besondere und potenziell belastende Aufgaben.
Die Herausforderungen erstrecken sich über die strafrechtliche Verfolgung hinaus.
Derzeit gewähren mehrere Bundesländer Erschwerniszulagen bzw. Sonderurlaube für Sachbearbeiter, die sich mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder befassen. Beispiele hierfür sind Nordrhein-Westfalen (300 Euro monatlich), Berlin (200 Euro), Hessen (300 Euro), Mecklenburg-
Vorpommern (100 Euro), Thüringen (50 Euro) und Saarland (150 Euro mit bis zu drei Tagen Sonderurlaub).
Um die Motivation und den Einsatz unserer engagierten Fachkräfte aufrechtzuerhalten, fordern wir, eine Zulage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich einzuführen.
Diese zusätzliche Vergütung soll die besonderen Herausforderungen und Belastungen angemessen honorieren, die mit der täglichen Arbeit in diesem Bereich einhergehen.
Weiterhin sollte die Verwendungsdauer in diesem Fachbereich als Tätigkeit in vergleichbar belastenden unregelmäßigen Diensten im Sinne des Art. 26, Abs. 3, BayBeamtVG, anerkannt werden.
Wir sind überzeugt, dass eine Zulage in diesem Bereich zu einer verbesserten Bewerberlage führen und den Bereich langfristig stärken wird.
Roland Spindler
Stellv. Landesvorsitzender BDK Bayern