Brandenburgische Landesregierung plant unvermindert die willkürliche Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte

25.10.2013

BDK spricht sich bei der Anhörung im Innenausschuss klar gegen die bundesweit schärfste Regelung aus und plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Pensionsaltersgrenze von 60 Jahren.
Brandenburgische Landesregierung plant unvermindert die willkürliche Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte
Quelle: „Landtag Brandenburg“

Bei der heutigen Anhörung im Ausschuss für Inneres im Brandenburgischen Landtag zum Gesetzentwurf über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts sprach sich Landesvorsitzender Riccardo Nemitz (40) deutlich gegen die durch die rot-rote Landesregierung geplante Anhebung der Pensionsaltersgrenze aus. Der geplante Gesetzesentenwurf zur Anhebung der Lebensarbeitsgrenze auf 62, 64 bzw. 65 Jahre sei lediglich auf das Hinausschieben von Zahlungen der vollen Versorgungsbezüge ausgerichtet, so Nemitz. Durch die Landesregierung seien bislang keine nachvollziehbaren sachlichen und fachlichen Gründe benannt worden, warum z.B. ein Kriminalbeamter des mittleren Diensts mit 62 und einer des gehobenen Dienstes mit 64 in den Ruhestand gehen muss. Lediglich der demografische Wandel und die allgemeine Anhebung der Lebensarbeitszeit für alle Beamten werden als Gründe ausgeführt. Es werden bei dieser Betrachtung die Gründe für die bisherige Regelung zur besonderen Altersgrenze für Polizeibeamte von 60 Jahren völlig ausgeblendet. Gerade vor dem Hintergrund des in Brandenburg seit 2002 ständigen Personalabbaus bei der Polizei und der damit einhegender Arbeitsverdichtung lässt eher ein deutliches Mehr an physischer und psychischer Belastung erkennen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Sparte der Beamte tätig ist – ob bei der Schutz- oder Kriminalpolizei.

Der BDK plädiert vielmehr für eine freiwillige Regelung. Sofern dienstliche Interessen für eine Verlängerung vorliegen, der Kollege dienstfähig ist und weiterhin seinen Dienst versehen möchte, so sollte ihm hierzu auch die Möglichkeit eingeräumt werden.

Zu der heutigen Anhörung im Landtag waren eine Reihe von weiteren Sachverständigen angehört worden. Wolfgang Nagl vom ifo-Institut Dresden erläuterte, dass der Regelungsentwurf aus rein fiskalischen Gründen zu begrüßen ist. Zu den besonderen Grenzen der Lebensarbeitszeit, so auch für Polizei und Feuerwehr, sprach er bezüglich des Heraufsetzens von Willkür und das es lediglich politischer Wille ist.

Der BDK Landesverband Brandenburg machte in seiner schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Regelung auch verfassungsrechtliche Bedenken deutlich. Mit dem Gesetzesentwurf dürfte klar sein, dass die Landesregierung mit der Gesundheit ihrer Polizeibeamten spielt und versucht auf deren Rücken zu sparen. Ebenso klar ist, dass wir in diese Sache einen langen Atem haben und uns nicht scheuen werden, den Rechtsweg auszuschöpfen.

BDK Landesverband Brandenburg, 24.10.2013