Brandenburger Sorgen gelten auch in MV

28.01.2017

Vor einigen Tagen erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft Neuruppin öffentlich, dass seine Behörde in Sorge um den Zustand der dortigen Kriminalpolizei im Land Brandenburg ist.
Brandenburger Sorgen gelten auch in MV

Obwohl das Zusammenspiel zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kripo sehr gut sei, muss sich für die Zukunft etwas ändern, wenn das so bleiben soll, führte der Leitende Oberstaatsanwalt aus. Das betrifft besonders die Ausbildung der Kriminalpolizisten und – wen wundert es – die Personalstärke. Viele ältere und noch fachorientiert nach kriminalpolizeilichen Anforderungen ausgebildete Polizisten würden in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten, während der Behördenleiter beim Nachwuchs Defizite erkennen könne.

Diese Defizite wurden auch klar benannt. Schuld seien neben anderen Gründen das Ausbildungssystem und die Anschlussverwendung nach dem Studium. Während in anderen Ländern ein Direkteinstieg in die Kriminalpolizei möglich ist, werden die Anwärter in Brandenburg – wie auch in Meck-Pomm – zum Universalpolizisten geschult. Anschließend muss ein oft jahrelanger Weg über die Sparten Bereitschafts- und Schutzpolizei in Kauf genommen werden, ehe eine (Wunsch-)Verwendung in der Kripo Realität wird. Der zitierte Leitende Oberstaatsanwalt fordert, junge Leute nach der Ausbildung direkt zur Kripo zu versetzen, damit sie dort gerade von den älteren und erfahrenen Kriminalisten noch lernen können, bevor diese in den Ruhestand gehen.

Soweit Neuruppin, soweit Brandenburg.

Die Sorgen der Justiz um die Nachwuchsgewinnung der Kripo und die Argumente für eine spezielle, kriminalwissenschaftliche Ausbildung und Verwendung in unserem Nachbarbundesland lassen sich – leider – 1:1 auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Auch bei uns gilt noch immer die Einheitsausbildung für alle zukünftigen Polizisten, die nach ihrer Ausbildung eine Zwangsverwendung in der Bereitschaftspolizei erfahren und anschließend bis auf Ausnahmen den Streifendienst verstärken. Eine akzeptable Begründung für dieses Vorgehen konnten die Verantwortlichen nach unserer Auffassung bis heute nicht liefern.

 Zur Personalnot und zum tatsächlichen Personalbedarf hat sich unser Landesverband wiederholt geäußert. Die nur gering wirkenden Maßnahmen der Personalaufstockung durch unsere amtierende Landesregierung lösen die bestehenden Probleme nicht annähernd, auch wenn sich die Koalition auf ein Gutachten beruft, dessen Wert wir stark anzweifeln.

Wir fordern unsere Landesregierung deshalb auf, endlich den Sachargumenten und dem bundesweiten Trend nach einer spezialisierten Ausbildung zu folgen, um die Kriminalitätssachbearbeitung wieder den Erfordernissen anzugleichen und nicht – wie wir meinen – als 5. Rad am Wagen zu betrachten. Und auch wenn der Koalitionsvertrag gerade erst geschlossen worden ist und für alle Polizeisparten eher enttäuschend ausfiel sehen wir die Notwendigkeit, den Personalbestand ohne finanzielle Begrenzungen realitätsnah festzustellen.

Auf unsere Unterstützung können die Verantwortlichen dabei jederzeit zählen.