Bosbach-Kommission empfiehlt zahlreiche BDK-Forderungen
25.09.2019
Die von Ministerpräsident Armin Laschet eingesetzte Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“, besser bekannt als Bosbach Kommission, ist mit dem Ziel angetreten, Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in NRW zu entwickeln. Die aus 16 Mitgliedern bestehende unabhängige Expertenkommission übergab nun einen Zwischenbericht zur Bekämpfung der Clankriminalität mit 21 Empfehlungen, die sich auf Struktur, Personal, technische Ausstattung und rechtliche Befugnisse beziehen.
Der BDK NRW lobt ausdrücklich die vorliegenden Empfehlungen und verweist nicht ohne Stolz darauf, dass die erarbeiteten Positionen der Bosbach-Kommission bereits seit Jahren von ihm gefordert werden.
Unter anderem wird eine Verbesserung der Kommissionsfähigkeit der Polizei gefordert.
Seit langem weist der BDK NRW darauf hin, dass ausgebildetes Personal in der Kripo fehlt. Das führt häufig dazu, dass Ermittlungskommissionen nur mit geringer Personalstärke gebildet werden können. Teilweise müssen eingesetzte Beamte nebenher noch weitere Aufgaben erfüllen. Dies hat die Bosbach-Kommission ebenfalls erkannt und empfiehlt folgerichtig eine Stärkung.
Der BDK NRW macht noch einmal deutlich, dass mindestens 2000 Kriminalbeamte in NRW fehlen.
Ermittlungskommissionen müssen von einem EK-Leiter geführt werden, der für seine Aufgabe ordentlich bestellt und ausgebildet wurde. Ebenso ist ein gut ausgebildeter Aktenführer zur Seite zu stellen. Eine bedarfsabhängige Zuordnung weiterer spezialisierter Sachbearbeiter, wie z.B. Finanzermittler, scheitert häufig daran, dass diese in den Behörden nur unzureichend zur Verfügung stehen, so der BDK NRW.
Die Bosbach-Kommission schlägt eine spezialisierte Ausbildung von Kriminalbeamten vor.
Der BDK fordert auch hier seit Jahren eine Direktausbildung zur Kripo im Rahmen einer Y-Ausbildung.
Klare Worte sind im Zwischenbericht zur innerhalb der Polizei NRW vorherrschenden Vorstellung zu finden, dass für Beförderungen eine Verwendungsbreite notwendig sei. Diese Idee wird als behindernd erkannt, da so Spezialisierungen nicht ausreichend gefördert werden.
Auch hierzu hat sich der BDK NRW seit langem eindeutig positioniert.
Wir fordern bessere Karrierechancen für die Kriminalpolizei. Leitungsfunktionen unterhalb des HD gehören mindestens in A13, stellvertretende Funktionen mindestens in A12. Fachkarrieren müssen stärker als bisher in A12 bis A13 ermöglicht werden.
Leitungsfunktionen im höheren Dienst müssen verstärkt mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden, die zuvor eine kriminalpolizeiliche Ausbildung genossen haben.
Auch wenn es sich um Empfehlungen zur Bekämpfung der Clan Kriminalität handelt, sind die übereinstimmenden Forderungen der Bosbach-Kommission und des BDK NRW ohne weiteres auf alle anderen Arbeitsbereiche der Kriminalpolizei in NRW übertragbar.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zwischenbericht_clan-kriminalitat.pdf