BND als Streitthema im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern – wer hat wo versagt?
09.07.2017
Als BDK-Landesverband berichterten wir ebenfalls über diesen Kriminalfall und warnten vor einer unrechtmäßigen Vorverurteilung (zum Artikel). Letztlich blieb von den nach unserer Meinung unnötig aufgebauschten Vermutungen eine Steuerhinterziehung mit eher geringen Anteilen von Bestechlichkeit und dem Verrat von Dienstgeheimnisen im Urteil übrig. Trotz der vielen – auch oft falschen – Geschichten um Tatvorwürfe und Hintergründe um den ehemaligen Kollegen und eine Mittäterin zog sich durch die medialen Berichte immer die Frage nach den Kontakten zum Bundesnachrichtendienst (BND).
Und genau diese Kontakte und Beziehungen wurden mehrfach von der Landtags-Opposition hinterfragt. Zuletzt erfuhr die Öffentlichkeit, dass unser Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, kürzlich zwar vom Bundeskanzleramt über diese Hintergründe der Verbindungen des verurteilten Ex-Kriminalisten mit dem BND in einem Brief informiert wurde, diese Angaben jedoch der Geheimhaltung unterliegen und nicht an interessierte Landesparlamentarier weitergegeben werden können. Das stößt auf den Widerstand zumindest bei der Opposition. Der Abgeordnete Peter Ritter von der Fraktion “DIE LINKE” wird mit den Aussagen zitiert, dass mit diesem Informationsstopp “die letzten Kontrollmöglichkeiten des Landtags gegenüber den Geheimdiensten ausgehebelt” werden und „Geheimhaltung steht offenbar über Kontrolle. So wird parlamentarische Arbeit behindert.“. MdL Ritter setzt weiter fort, dass in Deutschland zu viele Nachrichten- oder Geheimdienste agieren, die von den Parlamenten nicht zu kontrollieren seien und sich gegenseitig nicht trauen und auch noch aneinander vorbei handeln würden.
Diese Vorwürfe an den Innenminister sind für uns nicht so einfach nachvollziehbar. Das Parlamentarische Kontrollgremium unseres Landtages wird vom Innenministerium regelmäßig über die allgemeinen oder besondere Angelegenheiten des Verfassungsschutzes informiert und ist auch Kontrollinstanz für die Maßnahmen nach dem G10-Vorschriften. Eine Kontrolle oder Überwachung von Maßnahmen des Bundesnachichtendienstes durch das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern ist nicht vorgesehen. Diese Aufgaben obliegen dem Bundestag und seinen entsprechenden Gremien. Insofern können wir die Kritik von MdL Ritter nicht teilen.
Allerdings stimmen wir mit der Opposition überein, dass ein Kontrollversagen vorliegen dürfte. Nur liegt das nach unseren Kenntnissen nicht im Bereich der politischen Informationswege, sondern bei der Polizei.
Bei bestimmten Straftaten wie Delikten des Staatsschutzes oder der Organisierten Kriminalität ist eine Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei erlaubt und natürlich auch sinnvoll. Dafür sieht der so genannte polizeiliche Dienstweg eine Pflicht der Erstattung von Führungsinformationen vor. Minister Caffier musste einräumen, dass er bzw. sein Ministerium nicht in die allgemeinen Inhalte (die Verfahren waren eingestuft als Vertraulich und Geheim) der damals im Landeskrimnalamt geführten Ermittlungen eingeweiht worden waren, was zweifellos hätte geschehen müssen.
Hier ist aus unserer Sicht auch noch im Nachhinein eine Überprüfung angebracht. Wir sind sicher, dass dabei zumindest Hinweise auf dienstrechtliche Pflichtverletzungen zu Tage gefördert werden könnten. Zu klären ist, wer wann und in welcher Form bei der Dienstaufsicht und sonstigen Beamtenpflichten versagt haben dürfte. Nach Insiderberichten ist hier noch die eine oder andere große Überraschung verborgen.