Bloße Unkenntnis oder Unrecht?

20.12.2014

Verantwortliche, auch in der Polizei, präsentieren sich gerne fehlerlos und „delegieren“ die Schuld oder Verantwortung im Schadensfalle schon einmal an Andere. Dies dürfte allerdings bei den nachfolgend beschriebenen Sachverhalten sehr schwer fallen oder aber unmöglich sein.
Bloße Unkenntnis oder Unrecht?

Was wird kritisiert?

Beamte unterliegen wie auch nicht beamtete Arbeitnehmer der Pflicht, ihrem Arbeitgeber bis zur gesetzlich vorgegebenen Pensionsgrenze zu dienen. Sollte ein Beamter dieser Pflicht wegen Krankheit nicht mehr nachkommen können, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Soweit ist eigentlich alles unstrittig.

Nun weiß der Außenstehende vermutlich nicht, wie umfangreich und prüfungsintensiv ein Verfahren zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand ist und welche rechtlichen Fettnäpfe dabei bereitstehen. In der Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern aber scheinen einige Entscheidungsträger und deren Mitstreiter immer noch nicht zu wissen, dass bei lediglich polizeidienstuntauglichen Kolleginnen und Kollegen ein Einsatz in der allgemeinen Verwaltung intensiv und sachlich zu prüfen ist, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung seit Jahren unwidersprochen verlangt.

In unserer Landespolizei sind in den letzten Jahren mehrere KollegInnen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Soweit sie noch verwaltungsdiensttauglich wären, ist eine Prüfung ihrer Weiterverwendung nach unserer Kenntnis rechtswidrig oder rechtsfehlerhaft erfolgt. Das bestätigen zwei jetzt abgeschlossene Klageverfahren, bei denen schon beim Akt der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand klar schien, dass hier die Vorgesetzten und das Innenministerium zumindest rechtsfehlerhaft und unsachlich handelten. Es wurde in beiden Fällen eindeutig versäumt, die Verwendung der durch Krankheit nicht mehr polizeidiensttauglich eingeschätzten Kollegen im allgemeinen Verwaltungsdienst angemessen zu prüfen.

Und so kam, was kommen musste. Die Kollegen blieben jahrelang zu Hause und anschließend wurden ihnen die Gehaltseinbußen nachgezahlt.

Wer aber kommt für die vermeidbaren Gerichts- und Anwaltskosten auf? Werden die Verantwortlichen, die ihr Unrecht zu jeder Zeit hätte nachlesen, in Regress genommen?

Wer steht für den erlittenen gesundheitlichen Schaden des einen Betroffenen gerade?

Wer prüft, ob hier nicht einfach unliebsame oder unbequeme Mitarbeiter „entsorgt“ werden sollten?

Offene Fragen, die unser Minister für Inneres und Sport gerne beantworten darf.