Bilanz der Tarifverhandlungen ö.D. 2021
11.01.2022
Die Willensbekundung aus dem Koalitionsvertrag 2021 von CDU, SPD und FDP lautete: “Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit- und inhaltgleich für die Besoldung übernommen”.
Am 03. Dezember 2021 verlautbarte Finanzminister Michael Richter, dass das Tarifergebnis aus der Einkommensrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder sowie die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt übertragen werde:
Die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erhalten die Corona- Sonderzahlung von 1.300 Euro und die Linearanpassung von 2,8 Prozent erfolgt zum 01. Dezember 2022.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung.
Die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 01. Dezember 2022 erfolgt ebenfalls zeit- und wirkungsgleich.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht werden.
Die Corona-Sonderzahlung ist als Zulage zu bewerten, deren Leistung dem Willen des Dienstherrn obliegt. Eine mögliche Abkopplung von der linearen Erhöhung des Entgeldes war als Tarifergebnis den Tarifparteien bewußt und das Tarifergebnis trotzdem insgesamt als Erfolg bewertet worden.
Aus dem Verlautbarungen unseres Finanzministers folgt, dass es dem erklärten Willen der Landesregierung entspricht, Versorgungsempfänger von der allgemeinen Einkommensentwicklung 2022 abzukoppeln.
Für dieses Tarifergebnis sind alle in der Tarifkommission des DGB vertretenen Gewerkschaften mit verantwortlich.
So wirkt es befremdlich, dass jetzt, nachdem das Ergebnis der Tarifverhandlungen umgesetzt werden soll, eine uns bekannte (Tarif-) Gewerkschaft sich mit einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewandt hat (https://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/id/DE_TArif-fuer-Senioren?open&ccm=200005)
In diesem offenen Brief wird um eine Berücksichtigung der Versorgungsempängerinnen und Versorgungsempfänger in Bezug auf die Corona- Sonderzahlung gebeten.
Also, mit Verlaub, erst in nicht öffentlichen Verhandlungen einer Sonderzahlung als Einkommenszulage zustimmen und dann öffentlichkeitswirksam für diejenigen eintreten, die man vorher mit ausgeschlossen hat? Mit gesundem Menschenverstand hätte man die Umsetzung des Tarifergebnisses vorher erkennen können, Parallelen gab es in der Vergangenheit (“Weihnachtsgeld” als gestrichene Sonderzahlung http://www.beamtenversorgung-online.de/bv_online_sonderzuwendung) genug. Sonderzahlungen sind Zulagen, die nicht Bestandteil der Besoldung sind. Deren Leistung ist dem Dienstherrn praktisch freigestellt.
Dieser Fakt war beim Tarifabschluss den Verhandlungsführenden bekannt.
Jede Besoldungsempfängerin und jeder Besoldungsempfänger hat in diesen Zeiten die Corona-Sonderzahlung mehr als verdient und das ohne individuelle Betrachtung der Belastung des Einzelnen.
Ob und wie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger diese Sonderzahlung erhalten sollen oder nicht, darüber muss gesprochen werden. Sie dürfen im Zuge von Tarifverhandlungen und deren Umsetzung durch die Landesregierung nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden! Dieses Verhalten der Landesregierung negiert die Lebensarbeitsleistung der Pensionärinnen und Pensionäre, von denen unzählige trotz Corona bedingten Einschränkungen auch im Ruhestand weiterhin durch Ehrenämter und andere Tätigkeiten ihren Dienst an der Gesellschaft leisten!
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen-Anhalt hat dieses Thema auf der Agenda und wird dies bei entsprechenden Anlässen mit politischen Entscheidungsträgern zum Gesprächsgegenstand machen
Karl-G. Günther
Sprecher Fachbereich Pensionäre