BGH zur Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen

26.04.2017

BGH, Urteil vom 26.04.2017, Az. 2 StR 247/16. Schlagworte: Polizeirecht, Legendierte Kontrolle.
BGH zur Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. April 2017 beachtliche Ausführungen zu legendierten Kontrollen bei einer zugrunde liegenden Gemengelage zwischen Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht gemacht, die für die Ermittlungsarbeit von Bedeutung sind.

Der BGH hat sich zur Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen geäußert und dabei festgestellt:

"Es gibt weder einen allgemeinen Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt. Die Polizei kann auch während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr tätig werden.

Ob auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnene Beweise im Strafverfahren verwendet werden dürfen, bestimmt sich nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO."

Kurzsachverhalt

In einem BtM-Verfahren mit laufenden verdeckten Ermittlungen, in denen noch nicht alle Tatverdächtigen identifiziert waren, erhielten die Ermittler Hinweise darauf, dass ein Betäubungsmitteltransport aus dem Ausland erfolgen soll. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, führte man eine Kontrolle durch die Autobahnpolizei durch (damit eine legendierte Kontrolle durch die Verkehrspolizei). Ausgangspunkt für die konkrete Kontrolle war die Verkehrsüberschreitung um 10 km/h an einer Baustelle. Bei der Kontrolle wurden dann, wie erwartet, mehrere Kilogramm Kokain fest- und sichergestellt. Einschlägige Ermächtigungsgrundlage war im Ergebnis das Polizeirecht des Landes Hessen.

Zur Vertiefung wird auf den ausführlichen Beitrag von OStA Dieter Kochheim in der Ausgabe KriPoZ 5/2017, Seite 316 ff. verwiesen. Diese ist hier online abrufbar.online abrufbarhi

(KriPoZ - Kriminalpolitische Zeitschrift, https://kripoz.de/)

BGH-Urteil im Volltext